11 February 2026, 21:32

20 Jahre Sozialleistungen trotz abgelehntem Asyl: Kölner Fall löst Prüfung aus

Ein roter Stempel aus dem Jahr 1938 mit der Aufschrift "Bosnien Herzegowina" und einer Illustration von Bergen und einem Fluss in mint never hinged (MNH) Zustand.

20 Jahre Sozialleistungen trotz abgelehntem Asyl: Kölner Fall löst Prüfung aus

Ein Bosnier lebt seit über zwei Jahrzehnten in Köln von staatlichen Leistungen – obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Huso B. kam 2003 nach Deutschland, doch die Behörden wiesen ihn zur Ausreise an, nachdem Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft worden war. Sein Fall hat nun eine interne Prüfung durch die Kölner Oberbürgermeisterin ausgelöst.

Huso B. hatte 2003 erstmals Asyl beantragt, doch sein Gesuch wurde abgelehnt. Statt abgeschoben zu werden, blieb er in Köln und bezog Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seither erhielt er für seine zehnköpfige Familie monatliche Zahlungen in Höhe von insgesamt 7.250,77 Euro.

Seine Abschiebung wurde wiederholt ausgesetzt, weil seine in Deutschland geborenen Kinder hier leben. Die Stadtverwaltung berücksichtigt bei solchen Entscheidungen den Familienschutz und das Kindeswohl. Trotz mehrerer Verurteilungen wegen Betrugs blieben diese Schutzregelungen bestehen und verhinderten seine Abschiebung.

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Der Fall sorgte kürzlich für Aufsehen, woraufhin Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Verwaltungsprüfung anordnete. Unterdessen bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 Fälle von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen. Allein 2025 wurden 245 Personen abgeschoben, darunter 130 verurteilte Straftäter.

Huso B. erhält weiterhin Leistungen, während seine Abschiebung weiterhin blockiert ist. Die Prüfung der Stadt soll klären, wie mit ähnlichen Fällen künftig verfahren wird. Wie viele weitere Personen in Deutschland aufgrund von Familien- oder Kindeswohlgründen nicht abgeschoben werden, gaben die Behörden nicht bekannt.