30 June 2026, 16:41

70.000 Euro unangemeldet: Zwei Männer beim Bargeld-Schmuggel in den Irak gestoppt

HZA-D: Zoll am Düsseldorfer Flughafen findet 70.000 Euro bei Arbeitslosen / Das Geld sollte nach Irak gebracht werden

70.000 Euro unangemeldet: Zwei Männer beim Bargeld-Schmuggel in den Irak gestoppt

Zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger im Alter von 35 und 36 Jahren wurden von der deutschen Bundespolizei gestoppt, als sie versucht haben, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025 und betraf zwei Männer irakischer und afghanischer Herkunft, die gemeinsam mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind unterwegs waren.

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Der 36-jährige Iraker trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, während der 35-jährige Afghane 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche mitführte. Insgesamt handelte es sich um einen Betrag von 70.000 Euro, den sie den Zollbehörden nicht deklariert hatten.

Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr ein- oder ausreisen, dies angeben. Diese Regelung entspricht den EU-Vorschriften, die eine Deklaration von Bargeld bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus Nicht-EU-Länder vorschreiben. Die Maßnahme dient der Verhinderung illegaler Geldbewegungen sowie der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Straftaten.

Die Zollbeamten beschlagnahmten den gesamten Betrag und leiteten gegen die Männer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Ihnen wird neben der unterlassenen Deklaration des Bargelds auch Geldwäsche vorgeworfen. Das beschlagnahmte Geld bleibt vorerst sichergestellt, während die Ermittlungen andauern.

Zollkontrollen schränken zwar den freien Kapitalverkehr nicht ein – Bargeld darf also weiterhin in unbegrenzter Höhe ohne vorherige Genehmigung mitgeführt werden –, doch die Pflicht zur Deklaration von Beträgen ab 10.000 Euro bleibt rechtlich bindend.

Quelle