30 December 2025, 07:09

AfD-Mitglied Schramm behält nach Schiedsgerichtsurteil seine Parteirechte

Ein Buchumschlag mit Armee-Panzern und Jeeps in einer KriegsSzene mit Text darüber.

AfD-Mitglied Schramm behält nach Schiedsgerichtsurteil seine Parteirechte

Tim Schramm, Mitglied der Partei Alternative für Deutschland (AfD), sah sich wiederholt mit Versuchen konfrontiert, ihm seine Mitgliedsrechte zu entziehen. Die jüngste Entscheidung des Landesvorstands wurde nun vom parteiinternen Schiedsgericht kassiert. Dies ist bereits das zweite Mal, dass der Vorstand gegen ihn vorging – und beide Male wurde dies durch interne Rechtsverfahren angefochten.

Erstmals geriet Schramm in die Kritik, nachdem sein Kampfeinsatz in der Ukraine innerhalb der Partei auf Bedenken stieß. Ein früherer Versuch, ihn auszuschließen, war bereits vom AfD-Schiedsgericht blockiert worden. Trotz dieser Rückschläge leitete der Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen erneut ein Verfahren ein, um ihm die Rechte zu entziehen – ein Beschluss, der später durch Berichte aus dem September 2025 bekannt wurde.

Das Schiedsgericht warf dem Vorstand vor, seine Befugnisse überschritten und Schramm zentrale Informationen vorenthalten zu haben. Es urteilte, dass der jüngste Entzug seiner Mitgliedsrechte unbegründet war. Schramm selbst hatte zuvor bereits Bedenken hinsichtlich des Parteibildes geäußert, insbesondere im Zusammenhang mit den Handlungen des Europaabgeordneten Hans Neuhoff.

Nach Prüfung des Falls gab das Landesschiedsgericht Schramm recht und hob die Entscheidung des Vorstands auf. Das Urteil sichert ihm vorerst den Erhalt seiner Mitgliedsrechte.

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Die Entscheidung des Schiedsgerichts stellt Schramms Position innerhalb der AfD wieder her und folgt damit einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten um seine Mitgliedschaft. Der Fall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Parteiführung und internen Kontrollgremien. Vorerst bleibt Schramm Mitglied – weitere Konflikte sind jedoch nicht ausgeschlossen.