23 May 2026, 10:30

Betrügerische Briefe zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische Briefe zielen auf Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab

Bundesnetzagentur warnt vor Betrugsbriefen an Besitzer von Balkon-Solaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor gefälschten Schreiben gewarnt, die sich gezielt an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen richten. Die betrügerischen Briefe fordern unter Androhung hoher Strafen sofortige Zahlungen und nutzen dabei die Verunsicherung über die Meldepflichten für Solaranlagen aus.

Die gefälschten Schreiben geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Darin wird eine „Gebühr“ von 41,60 Euro verlangt – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine „volle Strafe“ von 208 Euro.

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Tatsächlich müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einmal jährlich ihre Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Zudem besteht eine einmonatige Frist, um neue Anlagen im Marktstammdatenregister zu registrieren. Zwar gibt es bei Verstößen tatsächlich Bußgelder, doch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass es sich bei den aktuellen Schreiben um Fälschungen handelt.

Mehrere Ungereimtheiten deuten auf den Betrug hin: Die Briefe enthalten falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Die Behörde rät Empfängern, die Forderungen zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.

Der Fall zeigt, wie Betrüger echte Vorschriften missbrauchen, um Besitzer von Solaranlagen zu täuschen. Wer verdächtige Schreiben erhält, sollte die Absenderdaten überprüfen und im Zweifel die Behörden kontaktieren. Die korrekte Registrierung bleibt zwar Pflicht – Zahlungen sollten jedoch ausschließlich über offizielle Kanäle geleistet werden.

Quelle