BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit zugunsten ehemaliger Aktionäre

Annerose Kensy
Annerose Kensy
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Eine alte deutsche Banknote mit einer Vogeldarstellung und der Aufschrift "Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaf Berlin".Annerose Kensy

BGH verwirft Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit - BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit zugunsten ehemaliger Aktionäre

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Das Gericht wies die letzte Revision der Bank zurück und bestätigte damit ein früheres Urteil zugunsten der Kläger. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank im Jahr 2010 fair und rechtzeitig erfolgt war.

Der Fall begann, als 13 ehemalige Postbank-Aktionäre geltend machten, die Deutsche Bank habe bereits 2008 die Kontrolle über das Unternehmen erlangt. Sie argumentierten, dass ein Übernahmeangebot bereits zu diesem Zeitpunkt hätte unterbreitet werden müssen – und nicht erst zwei Jahre später. Damals notierte die Postbank-Aktie bei 57,25 Euro, deutlich höher als die 25 Euro pro Aktie, die die Deutsche Bank 2010 bot.

Das Oberlandesgericht Köln hatte zunächst zugunsten der Aktionäre entschieden und eine Entschädigung für die Preisdifferenz angeordnet. Die Deutsche Bank legte Revision ein, doch der BGH bestätigte das Urteil und erklärte, es gebe keine rechtliche Grundlage für weitere Anfechtungen.

Im Laufe des Verfahrens hatte die Deutsche Bank bereits Rückstellungen für mögliche Verluste gebildet. Durch Vergleichszahlungen mit anderen Klägern hatte sich das finanzielle Risiko verringert; die Gesamtzahlungen – inklusive Zinsen – belaufen sich auf rund 112 Millionen Euro. Die Bank bestätigte, dass diese Kosten bereits in den bestehenden Rücklagen berücksichtigt seien.

Mit dem endgültigen BGH-Urteil ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen, und der Deutschen Bank stehen keine weiteren Rechtsmittel mehr offen. Die Entscheidung macht zudem deutlich, dass das Ergebnis keine Auswirkungen auf die Finanzkennzahlen der Bank für 2025 oder das laufende Jahr haben werde.

Die Abweisung der Revision durch den BGH beendet damit den jahrelangen Streit um Entschädigungszahlungen. Die ehemaligen Postbank-Aktionäre erhalten nun die ausgeurteilten Zahlungen auf Basis des Aktienkurses von 2008. Die Deutsche Bank erklärte, dass sämtliche finanziellen Verpflichtungen in diesem Zusammenhang bereits durch bestehende Rückstellungen abgedeckt seien.

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