Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei britischer Einreiseerlaubnis
Annerose KensyBielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug bei britischer Einreiseerlaubnis
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic Travel Authorisation, ETA). Die Masche zielte auf Reisende ab, die einen Antrag für die seit fast einem Jahr verpflichtende britische Einreiseerlaubnis stellten. Offizielle Aufzeichnungen zeigen, dass es 2025 in Deutschland keine bestätigten Fälle solchen Betrugs gab – dieser Vorfall macht jedoch auf anhaltende Risiken aufmerksam.
Das Paar suchte online nach einem ETA-Antragsformular und gab auf einer vermeintlich seriösen Website persönliche Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung belief sich die Gesamtgebühr auf etwa 240 Euro – deutlich über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person. Misstrauisch wegen der hohen Kosten, brachen sie die Transaktion ab und sperrten umgehend ihre Karte.
Die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, vor der Eingabe sensibler Daten die Seriosität von Websites zu überprüfen. Sämtliche ETA-Anträge müssen über das offizielle Portal der britischen Regierung unter gov.uk/eta eingereicht werden. Die Behörden betonen, dass keine Drittanbieter zur Bearbeitung dieser Genehmigungen autorisiert sind.
Das Paar erstattete am 13. März 2026 online Anzeige, nachdem es den Betrugsversuch erkannt hatte. Durch ihr schnelles Handeln konnte ein finanzieller Schaden verhindert werden. Der Fall dient jedoch als Mahnung, ausschließlich die offizielle Website der britischen Regierung für ETA-Anträge zu nutzen. Die tatsächlichen Kosten bleiben bei 18,50 Euro pro Person – Ausnahmen für Drittanbieter gibt es nicht.






