31 January 2026, 01:27

Bundesjustizministerin Hubig blockiert Palantir-Software für Bundesbehörden

Altes deutsches Wertpapier, ausgestellt von der deutschen Regierung, mit Text und Zahlen.

Bundesjustizministerin Hubig blockiert Palantir-Software für Bundesbehörden

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig lehnt Einsatz von Palantir-Software in Bundesbehörden ab

Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den Einsatz der Software des umstrittenen US-Unternehmens Palantir durch Bundesbehörden ausgeschlossen. Ihre Entscheidung fällt inmitten anhaltender Debatten über Datenschutz und die Abhängigkeit von externen Technologieanbietern. Mehrere Bundesländer setzen das umstrittene System jedoch bereits in ihren Polizeibehörden ein.

Hubig bezog in jüngsten Stellungnahmen klar Position und erklärte, sie sehe keine Grundlage für die Einführung der Palantir-Software auf Bundesebene. Sie verwies auf "ernsthafte Bedenken", insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten. Die Ministerin betonte, dass automatisierte Datenanalyse-Tools mit Vorsicht eingesetzt werden müssten, um Risiken zu vermeiden.

Das Bundesinnenministerium hatte zuvor geprüft, ob Palantir für die Bundespolizei genutzt werden könnte. Doch Hubig warnte vor der Schaffung "gefährlicher Abhängigkeiten" und argumentierte, öffentliche Behörden dürften sich nicht zu stark auf private Technologieunternehmen verlassen. Ihre Haltung entspricht damit der mehrerer Bundesländer, die die Software bereits abgelehnt haben.

Aktuell nutzen nur drei Länder – Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – Palantir in der Strafverfolgung. Hessen setzt das System seit 2017 ein, während Bayern die Einführung für 2024 oder 2025 plant. Andere Regionen, darunter Berlin, Brandenburg und alle übrigen Bundesländer, haben die Software entweder abgelehnt oder haben keine Pläne für ihren Einsatz. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die Einführung im zweiten Quartal 2026 vorgesehen ist.

Mit Hubigs Ablehnung von Palantir für Bundesbehörden bleibt die Zukunft der Software in Deutschland auf wenige Bundesländer beschränkt. Die Entscheidung vertieft die bestehenden Gräben in der Debatte über ihren Einsatz, da sich die Mehrheit der Länder für alternative Lösungen entscheidet. Die Diskussion über Datensicherheit und die Abhängigkeit von externen Technologieanbietern in der Polizeiarbeit dauert derweil an.

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