Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 wegen Kartellverfahren deutlich weniger Bußgelder verhängt als im Vorjahr.
22. Dezember 2025, 05:38 Uhr
Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2025 wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Bußgelder in Höhe von rund 10 Millionen Euro verhängt. Damit liegt die Summe deutlich unter dem Vorjahreswert von 26 Millionen Euro. Betroffen waren mehrere bekannte Unternehmen, darunter Technologiekonzerne und Audiohersteller, die wegen Kartellabsprachen und Preisabreden sanktioniert wurden.
Die höchste Strafe in diesem Jahr traf den Audiohersteller Sennheiser, der mit 6 Millionen Euro belegt wurde, weil er Händler unter Druck gesetzt hatte, die Preise für seine Produkte zu erhöhen. Das Bundeskartellamt stellte fest, dass das Unternehmen systematisch höhere Ladenpreise durchgesetzt und damit gegen Wettbewerbsregeln verstoßen hatte. Auch andere Konzerne wie Apple, Google, Amazon, Meta und Temu standen wegen möglicher Preisverstöße im Visier der Behörde.
Die jährlichen Bußgeldsummen schwankten in den letzten zehn Jahren stark. 2024 beliefen sich die Strafen auf 26 Millionen Euro, während 2023 aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen nur 2,8 Millionen Euro verhängt wurden. Den Höhepunkt gab es 2014 mit Rekordbußgeldern von 1,1 Milliarden Euro, und auch 2019 wurde mit 848 Millionen Euro ein hoher Wert erreicht – vor allem wegen eines Preisabsprachenfalls unter Stahlproduzenten. Andreas Mundt, Präsident der Behörde, verwies auf die Schwierigkeiten, in Kartellverfahren die strengen rechtlichen Maßstäbe zu erfüllen. Das Amt stützt sich auf Hinweisgeber und ein anonymes Meldesystem, über das 2025 rund 600 Hinweise eingingen. Kartellabsprachen bleiben illegal, da sie den Wettbewerb einschränken und oft zu höheren Verbraucherpreisen führen.
Die Bußgelder für 2025 zeigen einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren. Dennoch überwacht das Bundeskartellamt weiterhin Preisgestaltungen und Kartellaktivitäten in verschiedenen Branchen. Unternehmen, die gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, müssen weiterhin mit Strafen rechnen – die Gesamthöhe kann jedoch je nach Fall stark variieren.
