Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde kommt
Annerose KensyPolizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft: Neue Aufsichtsbehörde kommt
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
- Dezember 2025, 11:22 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Beschwerde der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Gesetz abgewiesen, das die Einführung einer unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde vorsieht. In dem am 17. Dezember 2025 verkündeten Urteil erklärte das Gericht die Klage der Gewerkschaft für unzulässig, da sie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solches Verfahren nicht erfülle.
Die DPolG hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landtages eingelegt, mit dem die Schaffung der Aufsichtsstelle beschlossen worden war. Die Gewerkschaft argumentierte, das Gesetz räume dem Beauftragten zu weitreichende Befugnisse ein – darunter die Möglichkeit, Polizeimaßnahmen eigenständig zu untersuchen, selbst parallel oder im Anschluss an strafrechtliche Ermittlungen.
Mit der Abweisung der Beschwerde kann die Arbeit der Aufsichtsbehörde wie geplant beginnen. Das Gericht bestätigte, dass das Gesetz verfassungskonform sei und keine unzumutbaren Einschränkungen für die Polizeiarbeit mit sich bringe. Der Rechtsweg der DPolG ist damit endgültig erschöpft.
