17 February 2026, 15:29

Datenschutz-Streit: Drei Bundesländer verbieten Microsoft 365 an Schulen

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Datenschutz-Streit: Drei Bundesländer verbieten Microsoft 365 an Schulen

Drei deutsche Bundesländer haben Microsoft 365 und Teams an Schulen wegen Datenschutzbedenken verboten oder eingeschränkt. Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg ergriffen Maßnahmen und beriefen sich dabei auf Verstöße gegen die DSGVO. Nordrhein-Westfalen hingegen erlaubt die Nutzung der Software – allerdings mit zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen. Doch die Spannungen um die Datenschutzpolitik nehmen zu.

Die Debatte verschärfte sich, nachdem Ministerpräsident Hendrik Wüst die Notwendigkeit einer unabhängigen Landesdatenschutzbehörde infrage stellte. Seine Kritik fiel zusammen mit dem Vorstoß, die Regeln für die Weitergabe von Sprachstandsdaten von Kindern zwischen Schulen und Kitas zu lockern – selbst wenn Eltern widersprechen.

Der Konflikt begann, als mehrere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg, Microsoft 365 oder Teams an Schulen blockierten. Rheinland-Pfalz verhängte ein vollständiges Verbot für Teams, während Hessen strenge Nutzungsbeschränkungen einführte. Baden-Württemberg erklärte Microsoft 365 für rechtswidrig und drängte Schulen zu lokalen oder datenschutzkonformen Alternativen. Andere Regionen folgten ähnlichen Wegen und mieden US-amerikanische Cloud-Dienste aus Sorge vor DSGVO-Verstößen.

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Nordrhein-Westfalen hingegen schlug einen anderen Kurs ein. Trotz Warnungen der eigenen Landesbeauftragten für Datenschutz, Bettina Gayk, erlaubt das Land die Nutzung von Microsoft 365 – allerdings mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Die Beauftragte hatte wiederholt auf Risiken durch Microsoft-Produkte im Bildungsbereich hingewiesen. Dennoch trieb die Landesregierung die Pläne voran und startete sogar die Initiative "AI-Skilling.NRW" in Zusammenarbeit mit Microsoft, um Lehrkräfte im Bereich künstliche Intelligenz zu schulen – ohne Gayks Behörde einzubinden.

Wüst kritisierte später die Datenschutzbestimmungen als Hindernis für die Regierungsarbeit und argumentierte, sie könnten die öffentliche Verwaltung "lahmlegen". Besonders prangerte er eine Regelung an, die Schulen den Zugang zu Deutschkenntnissen von Kindern verwehrt, wenn Eltern ihre Zustimmung verweigern. Gayk wies seine Vorwürfe zurück und betonte, der Datenschutz diene der Rechtsstaatlichkeit und verhindere staatliche Übergriffe.

Die Auseinandersetzung weitete sich aus, als die Ministerpräsidentenkonferenz über die Abschaffung der landeseigenen Datenschutzbeauftragten diskutierte. Der Plan scheiterte jedoch an rechtlichen Hürden des EU-Rechts und wurde verworfen. Der SPD-Politiker Hartmut Ganzke verurteilte den Vorstoß und verglich ihn mit der Idee, "den Türsteher zu feuern, weil die Schlange zu lang ist". Er verwies auf eine Zunahme von Bürgerbeschwerden, die auf eine wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung über den Schutz persönlicher Daten hindeute.

Gayk unterstrich die Notwendigkeit klarer rechtlicher Grenzen und warnte davor, Datenschutz als Hindernis für die Sicherheit darzustellen. Präzise Regeln seien entscheidend, um staatliche Macht mit individuellen Rechten in Einklang zu bringen.

Der Streit stellt Nordrhein-Westfalen in einen Gegensatz zu anderen Bundesländern, die Microsoft an Schulen ablehnen. Während einige Regionen die Software verbieten, bleibt sie dort – mit zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen – im Einsatz. Der Konflikt offenbart zudem die grundsätzlichen Spannungen zwischen Datenschutzgesetzen und staatlicher Effizienz.

Aktuell blockieren rechtliche Hindernisse Versuche, die staatliche Aufsicht zu schwächen. Angesichts steigender Bürgerbeschwerden und ungelöster Datenschutzfragen wird die Debatte jedoch kaum an Fahrt verlieren.