20 June 2026, 14:23

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte gegen BLE

Milchbetriebe müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Edeka gewinnt Rechtsstreit um Zahlungsfristen für Milchprodukte gegen BLE

Das Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat einen Rechtsstreit mit der Supermarktkette Edeka über Zahlungsfristen für Milchprodukte verloren. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob Edeka die gesetzlich im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) festgelegte 30-Tage-Frist für Zahlungen überschreiten darf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zugunsten von Edeka und erlaubte damit längere Zahlungsziele mit dem Lieferanten Arla Foods.

Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem das BLE im Oktober 2024 ein Verbot gegen Edekas Zahlungsmodalitäten verhängt hatte. Die Behörde hatte den Umsatz des Konzerns falsch berechnet und dessen Gesamtumsatz überschätzt. Dieser Fehler führte dazu, dass die 30-Tage-Regelung des AgrarOLkG – die je nach Unternehmensgröße schnellere Zahlungen vorschreibt – fälschlicherweise angewendet wurde.

Edeka hatte mit Arla Foods für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte in den Jahren 2021, 2022 und 2024 Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart. Das Gericht bestätigte nun, dass diese Vereinbarungen rechtmäßig seien, und hob damit die Entscheidung des BLE auf. Der Handelsverband Deutschland (HDE) wies darauf hin, dass bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen auf Grundlage des Lieferkettengesetzes von Gerichten gekippt worden seien.

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE, kritisierte das Vorgehen des BLE als regulatorische Übergriffigkeit. Er argumentierte, dass eine überzogene Rechtsauslegung letztlich die Verbraucher belasten könnte. Der Verband forderte mehr Zurückhaltung bei der Durchsetzung der Vorschriften, um weitere Konflikte zu vermeiden.

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Das BLE könnte noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, um das Urteil anzufechten. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt die Entscheidung vorläufig. Bis dahin darf Edeka die verlängerten Zahlungsfristen mit Arla Foods beibehalten.

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