Essen wechselt 2027 zu Zweijahreshaushalt für mehr Transparenz und Effizienz
Annerose KensyEssen wechselt 2027 zu Zweijahreshaushalt für mehr Transparenz und Effizienz
Essen stellt sein Haushaltsystem für die Jahre 2027 und 2028 auf einen Zweijahresrhythmus um. Mit der Reform sollen der Verwaltungsaufwand verringert und die Finanzplanung der Stadt transparenter gestaltet werden. Der Entwurf des Doppelhaushalts wird dem Rat im September vorgestellt; die endgültige Beschlussfassung ist für November vorgesehen.
Das neue Modell reduziert nicht nur den bürokratischen Aufwand für die Stadtverwaltung und die politischen Beratungsgremien, sondern ermöglicht auch eine zuverlässigere Planung für große, kreditfinanzierte Investitionen im zweiten Jahr. Um die Ausgaben im Griff zu behalten, hält Essen an strengen Haushaltsregeln fest: Nicht zwingend notwendige Kosten sowie verschiebbare Ausgaben werden überprüft und gegebenenfalls zurückgestellt.
Jede Ausgabe über 5.000 Euro bedarf künftig einer vorherigen Genehmigung im Rahmen des Visaverfahrens der Stadtkasse. Zudem hat die Stadt eine Ausnahmeliste für bestimmte freiwillige Leistungen erstellt, deren Betriebsetats um 20 Prozent gekürzt werden.
Essen beteiligt sich am nordrhein-westfälischen Entlastungsprogramm für Kommunen und nimmt dabei Liquiditätskredite in Höhe von rund 610,7 Millionen Euro auf. Dadurch sollen bis 2026 etwa 11,7 Millionen Euro an Zinszahlungen eingespart werden. Der Zweijahreshaushalt stärkt zudem die Transparenz, da er regelmäßige kommunale und finanzielle Berichterstattung vorsieht.
Der Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 wird dem Rat am 16. September 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über den Haushaltsplan ist für den 18. November 2026 angesetzt.
Das neue Zweijahresmodell führt zu strengeren finanziellen Kontrollen und einer klareren langfristigen Planung. Durch die Teilnahme am Entlastungsprogramm des Landes können Zinskosten gesenkt werden, während gleichzeitig eine konsequente Ausgabenkontrolle aufrechterhalten bleibt. Die Maßnahmen treten nach der Ratifizierung des Haushalts im November in Kraft.






