EU führt strenge Empfängerprüfung ein – wer haftet bei Betrug ab Oktober?
Leokadia MansEU führt strenge Empfängerprüfung ein – wer haftet bei Betrug ab Oktober?
Neue EU-Regelung gegen Zahlungsbetrug tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gilt eine neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug. Banken und Sparkassen müssen künftig prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt, bevor sie Überweisungen ausführen. Die als „Empfängerprüfung“ (Verification of Payee, VoP) bekannte Regelung betrifft fast alle Euro-Transaktionen innerhalb der EU.
Ab dem 9. Oktober sind Finanzinstitute verpflichtet zu überprüfen, ob der bei einer Zahlung angegebene Name mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Stimmen die Angaben, wird die Überweisung bearbeitet – die Bank übernimmt in diesem Fall die Haftung, falls das Geld nicht beim vorgesehenen Empfänger ankommt. Bei Abweichungen erscheint eine Warnmeldung, und der Kunde muss entscheiden, ob er die Transaktion trotzdem durchführen möchte.
Kunden, die die Warnung ignorieren und die Überweisung dennoch tätigen, tragen bei Verlusten die volle Verantwortung. Banken erstatten Betrugsopfern das Geld nur dann, wenn sie alle Sorgfaltspflichten erfüllt haben und keine Schuld trifft. Mit der Neuregelung soll Betrug eingedämmt werden, bei dem Kriminelle ihre Opfer oft durch gefälschte E-Mails oder fingierte Jobangebote dazu bringen, Geld auf falsche Konten zu überweisen.
Das neue System stärkt zwar den Schutz vor betrügerischen Überweisungen. Dennoch bleiben die Aussichten für Opfer, gestohlene Gelder zurückzuerhalten, aufgrund bestehender rechtlicher Grenzen gering. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ruft die Bevölkerung weiterhin dazu auf, mit sensiblen Kontodaten besonders vorsichtig umzugehen.






