Gericht entscheidet über Fördergeld für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung
Annerose KensyOVG prüft Finanzierung für AfD-naher Stiftung im Jahr 2021 - Gericht entscheidet über Fördergeld für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung
Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtspopulistischen AfD nahesteht, geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen muss nun entscheiden, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf finanzielle Unterstützung hat. Der Fall ist Teil einer jahrelangen Debatte darüber, wie parteinahe Stiftungen gefördert werden sollten.
Ursprünglich hatte die Stiftung Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 beantragt. Mittlerweile beschränkt sich ihr Anspruch jedoch auf das Jahr 2021. Der 15. Senat des Gerichts wird die Sache nach einer mündlichen Verhandlung vom 10. März 2023 prüfen.
2023 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Praxis der Stiftungsfinanzierung verfassungswidrig war. Dies führte zu einer Reform der Förderregeln. 2024 trat ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, das auf den aktuellen Fall jedoch keine Auswirkungen hat, da es hier um die Mittel für 2021 geht.
Bisher gibt es keine Hinweise darauf, ob sich die veränderte politische Zusammensetzung des Bundestags seit 2021 auf die Finanzierungsentscheidungen für ähnliche Stiftungen ausgewirkt hat.
Das Urteil des Gerichts wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhalten kann. Die Entscheidung fällt nach der Auswertung der Argumente aus der Verhandlung. Das Ergebnis könnte richtungsweisend für künftige Streitigkeiten über die Finanzierung parteinaher Stiftungen sein.
