Gericht gibt grünes Licht für Windrad trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Leokadia MansParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windrad trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad-Projekt
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen den Bau einer geplanten Windkraftanlage verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Clubs ab und ebnete damit den Weg für die Umsetzung des Projekts. Die Anlage soll etwa 550 Meter vom langjährigen Startplatz des Vereins entfernt errichtet werden.
Der Club hatte argumentiert, dass die Windkraftanlage unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen würde. Der seit 1998 genutzte Startplatz verzeichnet jährlich rund tausend Starts und zählt damit zu den meistfrequentierten in der Region.
Das OVG urteilte jedoch, dass der Verein ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden sei. Die Richter sahen zudem keine Belege dafür, dass die Anlage die Zukunft des Clubs gefährden würde. Laut Gericht könnten Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin normal stattfinden.
Mit der Abweisung der Klage kann der Bau der Windkraftanlage nun beginnen. Die Anlage wird zwar nur 550 Meter vom Vereinsgelände entfernt stehen, der Betrieb des Clubs bleibt aber unter bestimmten Windbedingungen möglich. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt alle erforderlichen Konsultations- und Sicherheitsauflagen erfüllt.






