Gericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist keine Bauland-Steuerfalle mehr
Marie-Theres SegebahnGericht gibt Hausbesitzern recht: Garten ist keine Bauland-Steuerfalle mehr
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für das Bauland, der Garten ist: Gericht widerspricht Finanzamt
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung am Stadtrand. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
Ein Bund von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung ihres unbebauten Landes gewonnen. Streitpunkt war, ob das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche oder als baureifes Land eingestuft werden sollte – mit erheblichen Unterschieden im steuerlichen Wert. Das Finanzgericht entschied zugunsten der Hausbesitzer und erklärte die ursprüngliche Bewertung des Finanzamts für rechtswidrig.
Der Fall nahm seinen Lauf, als das Finanzamt den Bodenwert mit 90 Euro pro Quadratmeter ansetzte und das Grundstück als baureif einstuft. Die Hausbesitzer argumentierten, es handele sich um landwirtschaftliche Fläche mit einem deutlich niedrigeren Bodenrichtwert von 5,50 Euro pro Quadratmeter. Sie legten Widerspruch ein, doch das Finanzamt reagierte nicht innerhalb einer angemessenen Frist – woraufhin die Klage folgte.
Mit dem Urteil muss das Finanzamt das Grundstück nun korrekt als landwirtschaftliche Fläche bewerten. Die Entscheidung entlastet die Hausbesitzer steuerlich und schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle. Das Urteil betrifft jedoch nicht die separaten BFH-Entscheidungen zu weiteren Grundsteuerreformen.
