Gericht kippt rechtswidrige Absetzung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Tilo RohtEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gericht kippt rechtswidrige Absetzung der Dinslakener Gleichstellungsbeauftragten
Ein Gericht hat entschieden, dass die Herabstufung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Dinslaken rechtswidrig war. Die Kommune muss sie nun wieder in die Position einsetzen, die sie vor ihrer Versetzung Ende 2023 in Ingolstadt innehatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ihre Stelle ohne sachliche Begründung abgewertet werden durfte.
Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, war 2012 erstmals ernannt worden und leitete seit 2019 das Gleichstellungsbüro der Stadt. Spannungen begannen 2020, nachdem ein neuer Oberbürgermeister gewählt worden war. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten über den Gleichstellungsplan der Stadt sowie über Stellenausschreibungen.
Ende 2023 entzog die Stadtverwaltung ihr das Amt der Gleichstellungsbeauftragten und versetzte sie in eine niedriger eingestufte Position im Allgemeinen Sozialdienst. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte diese Herabstufung später für unrechtmäßig: Eine etablierte, unabhängige Stelle mit garantiert höherer Eingruppierung dürfe nicht einfach abgewertet werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte das Urteil (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24) und verfügte, dass die Stadt die Beauftragte in ihre ursprüngliche Position zurückversetzen muss. Die Entscheidung confirms, dass ihre Absetzung gegen Arbeitsrecht verstieß.
Mit dem Urteil kehrt die Beauftragte nun als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros in ihr Amt zurück. Die Stadt Dinslaken ist verpflichtet, die Anordnung umzusetzen und ihre ursprüngliche Position sowie Eingruppierung wiederherzustellen. Über den genauen Zeitplan für ihre Wiedereinsetzung wurden bisher keine weiteren Details bekannt.
