Eltern bestehen auf Homeschooling: Verwaltungsgericht wirft Klage gegen Schulbesuchsverpflichtung ab - Gericht lehnt religiös begründetes Homeschooling in NRW ab
Eine Familie in Nordrhein-Westfalen hat ihren juristischen Kampf um das Recht, ihre Kinder aus religiösen Gründen zu Hause zu unterrichten, verloren. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Klage gegen die Schulanmeldungspflicht zurück und bestätigte damit die strengen Präsenzregelungen.
Das Urteil unterstreicht, dass Eltern schulpflichtige Kinder an einer anerkannten Bildungseinrichtung anmelden müssen – selbst wenn sie alternative Bildungsformen bevorzugen.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die ihre Kinder nicht an einer staatlichen Schule angemeldet, sondern stattdessen bei einem Homeschooling-Verein registriert hatte. Das Gericht urteilte, dass diese Lösung nach dem Bildungsrecht unzureichend sei. Es begründete dies damit, dass der Verein keine regelmäßige Unterrichtsstruktur biete und daher nicht als Schule anerkannt werden könne.
Die Richter betonten, dass religiöse Überzeugungen Familien nicht von der Schulpflicht befreien. Die Eltern hatten argumentiert, ihr Glaube rechtfertige den Hausunterricht, doch das Gericht wies diesen Einwand zurück. Wie ein Bericht von Deutschlandfunk vom 30. Oktober 2025 darlegt, steht das Urteil in Einklang mit früheren Entscheidungen, die religiöse Ausnahmen ablehnten. Das Urteil bekräftigt, dass alle Kinder eine genehmigte Bildungseinrichtung besuchen müssen. Der Versuch der Familie, diese Pflicht über einen Verein zu umgehen, wurde als rechtlich unzulässig eingestuft. Die Behörden wiesen darauf hin, dass Hausunterricht nur in absoluten Ausnahmefällen erlaubt ist – Voraussetzungen, die hier nicht vorlagen.
Den Eltern bleibt damit keine rechtliche Alternative, als die Anmeldeauflagen zu erfüllen. Zudem schafft das Urteil einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen religiöse Bedenken gegen den staatlichen Schulbesuch vorgebracht werden. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden die Präsenzpflicht weiterhin durchsetzen, sofern keine offiziellen Befreiungen vorliegen.
