Gericht stoppt AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung vorläufig
Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt AfD-Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung vorläufig
Ein deutsches Gericht hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung" vorläufig gestoppt. Die Entscheidung fiel am 26. Februar 2026, als das Verwaltungsgericht Köln auf eine Klage der AfD hin eine einstweilige Verfügung erließ. Das Urteil verhindert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Einstufung bis zur Hauptverhandlung nutzt oder öffentlich macht.
Streitpunkt ist die verschärfte Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die Partei als "Prüffall für Rechtsextremismus" eingestuft. Ein Jahr später, im Juli 2025, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) diese Bewertung. Im Mai 2025 stufte das BfV die AfD dann weiter hoch – als "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung", was strengere Überwachungsmaßnahmen nach sich zog.
Nach deutschem Recht fungiert der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem ohne polizeiliche Befugnisse. Seine Aufgabe ist es, zu verhindern, dass extremistische Gruppen demokratische Strukturen ausnutzen – eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Die Behörde arbeitet mit einem gestuften System: Vorprüfung, Prüffall und gesicherte rechtsextremistische Erfahrungen. Auf der höchsten Stufe kommen umfassende nachrichtendienstliche Mittel zum Einsatz, was oft zu politischer Isolation und dem Verlust staatlicher Finanzierung führt.
Der rechtsextreme Flügel der AfD, "Der Flügel", war bereits im März 2020 als "gesicherte rechtsextremistische Gruppe" eingestuft worden. Das aktuelle Urteil setzt die verschärfte Einordnung der gesamten Partei jedoch bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung aus.
Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass das BfV die AfD derzeit nicht als gesicherte extremistische Organisation behandeln darf. Die Behörde muss alle damit verbundenen Überwachungsmaßnahmen und öffentlichen Bezugnahmen auf die Einstufung einstellen, bis das Gericht abschließend entscheidet. Der Fall wird nun in einer Hauptverhandlung detailliert geprüft, bei der die Rechtmäßigkeit der BfV-Bewertung auf den Prüfstand kommt.
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