29 March 2026, 10:31

Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Jungpflanzen in Köln

Eine Gruppe von Menschen steht um ein Auto mit einem "Legalise Cannabis Ireland"-Schild herum, umgeben von Gebäuden und einem klaren Himmel, mit Papieren im Auto sichtbar.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit Cannabis-Sämlingen - Gericht stoppt Verkauf getopfter Cannabis-Jungpflanzen in Köln

Ein Kölner Unternehmer darf nach einem Gerichtsurteil keine getopften Cannabis-Jungpflanzen mehr verkaufen. Die Entscheidung fällt unter das deutsche Cannabisgesetz, das den kommerziellen Vertrieb von Cannabisprodukten einschränkt. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte, dass getopfte Jungpflanzen unter die bestehenden Handelsverbote fallen.

Der Geschäftsmann, der auch einen Online-Shop für cannabisbezogene Artikel betreibt, sah sich mit rechtlichen Schritten wegen des Verkaufs der getopften Cannabispflanzen konfrontiert. Nach deutschem Recht dürfen nur eingetragene Anbauvereine Stecklinge – nicht jedoch getopfte Pflanzen – abgeben. Das Gericht präzisierte, dass Jungpflanzen ab dem Zeitpunkt des Eintopfens als Cannabis gelten und ihr Verkauf somit illegal ist.

Der Unternehmer kann das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen anfechten. Das im April 2024 eingeführte Cannabisgesetz erlaubt zwar den nicht-kommerziellen Anbau für den Eigenbedarf, hält aber strenge Kontrollen für den Handel aufrecht. Eingetragene Vereine dürfen bis zu 500 Mitglieder haben, wobei für Nordrhein-Westfalen keine offiziellen Zahlen zu lizenzierten Gruppen vorliegen.

Die Gerichtsentscheidung unterstreicht, dass getopfte Jungpflanzen rechtlich nicht als Stecklinge gelten. Diese Unterscheidung bedeutet, dass ihr Verkauf weiterhin verboten bleibt – selbst wenn andere Formen des Cannabisanbaus nun reguliert werden.

Das Urteil verhindert, dass der Unternehmer den Verkauf von getopften Cannabis-Jungpflanzen fortsetzt. Rechtliche Schritte bleiben möglich, etwa durch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster. Der Fall zeigt die Grenzen der deutschen Cannabis-Legalisierung auf, die trotz der Erlaubnis für privaten Anbau den kommerziellen Handel weiterhin stark einschränkt.

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