08 February 2026, 03:14

Gil Ofarim zahlt 70.000 Euro – und der Davidstern-Skandal ist beendet

John McCain in Anzug und Krawatte vor einem Mikrofon mit unscharfem Hintergrund stehend.

Das ist, was Gil Ofarims Anwälte ihm vor dem Dschungelcamp rieten - Gil Ofarim zahlt 70.000 Euro – und der Davidstern-Skandal ist beendet

Der juristische Nachspiel des Davidstern-Skandals um Gil Ofarim ist mit einer Zahlung des Musikers in Höhe von insgesamt etwa 70.000 Euro beendet worden. Der Fall hatte seinen Ursprung in einem Vorfall mit einem Hotelmitarbeiter, der später eine Entschädigung für Schmerzensgeld erhielt. Ofarim selbst hat sich seitdem aufgrund einer strengen Vertraulichkeitsvereinbarung nicht mehr öffentlich zu der Angelegenheit geäußert.

Im Mittelpunkt des Streits stand ein Vorfall aus dem Jahr 2021, bei dem Ofarim vorgeworfen wurde, einem Hotelangestellten eine Davidstern-Halskette auf provokative Weise präsentiert zu haben. Ein Gericht entschied später, dass er dem Mitarbeiter 20.000 Euro Schadensersatz für seelisches Leid zahlen müsse. Diese Summe umfasste nicht zusätzliche Kosten wie Bußgelder und Anwaltsgebühren, die die Gesamtkosten auf etwa 70.000 Euro erhöhten.

Alexander Stevens, einer der Anwälte Ofarims, bestätigte, dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung sowie eine einstweilige Unterlassungserklärung Teil der Einigung waren. Das Jurateam riet dem Sänger zudem, den Fall auch während seines jüngsten Auftritts bei Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! nicht öffentlich zu thematisieren. Trotz medialen Interesses hat sich Ofarim an die Vereinbarung gehalten und keine weiteren Stellungnahmen abgegeben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Mit der finanziellen Regelung ist ein umstrittenes Kapitel für Ofarim abgeschlossen. Die Zahlung von 20.000 Euro an den Hotelmitarbeiter sowie die Prozesskosten beenden das Verfahren. Weitere öffentliche Äußerungen zum Fall sind aufgrund der bindenden Vertraulichkeitsklauseln nicht zu erwarten.