13 December 2025, 19:20

Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt umstrittene Differenzierung zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien

Eine Stadtansicht mit einer zentralen Ringstraße mit Fahrzeugen, einer unteren Straße mit Autos und Fahrrädern, zahlreichen Hochhäusern im Hintergrund, einem Himmel oben, Bäumen auf der linken unteren Seite und kleinen Häusern, die über die Stadt verteilt sind.

Grundsteuer in Bergisch Gladbach: Gericht kippt umstrittene Differenzierung zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien

Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer

Vorspann Trotz einer deutlichen Warnung des Kämmerers beschloss der Stadtrat von Bergisch Gladbach unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Bergisch Gladbach hat das zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.

Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr

Schlagwörter Finanzen, Wirtschaft

Artikeltext Eine Reihe von Gerichtsurteilen bringt das Grundsteuersystem in Bergisch Gladbach ins Wanken. Die Entscheidung der Stadt, für Gewerbeimmobilien höhere Sätze zu erheben als für Wohnimmobilien, wurde für unzulässig erklärt. Dies ist Teil einer größeren rechtlichen Auseinandersetzung um ähnliche Praktiken in ganz Nordrhein-Westfalen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte, dass die differenzierten Steuersätze in Bergisch Gladbach gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Stadt hatte für Gewerbeobjekte höhere Abgaben festgesetzt, doch das Gericht sah die fiskalische Begründung als nicht stichhaltig an. Höhere Instanzen, darunter der Bundesfinanzhof, bestätigten diese Rechtsauffassung in Urteilen seit 2021 – mit weiteren Bestätigungen bis 2025.

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Die juristischen Auseinandersetzungen werfen nun Fragen zur Zukunft differenzierter Grundsteuersätze auf. Sollten die Urteile Bestand haben, könnten Bergisch Gladbach und andere Kommunen gezwungen sein, ihre Systeme anzupassen. Vorerst bleiben jedoch noch Rechtsmittel möglich, und akute Änderungen sind nicht erforderlich.