Gynäkologe kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Gericht
Annerose KensyChefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Gynäkologe kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Gericht
Ein leitender Gynäkologe klagt gegen das Abtreibungsverbot eines katholischen Krankenhauses. Joachim Volz hatte zwar zunächst vor Gericht verloren, hat nun aber Berufung eingelegt. Die nächste Verhandlung ist für den 5. Februar 2026 am Landesarbeitsgericht Hamm angesetzt.
Der Konflikt begann, als das Krankenhaus Volz untersagte, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen – selbst in Fällen schwerer fetaler Fehlbildungen. Das Verbot gilt sowohl für seine Tätigkeit im Krankenhaus als auch für seine private Praxis, wobei nur in seltenen Ausnahmefällen Abbrüche erlaubt sind. Die Krankenhausleitung beruft sich auf ihr Recht, solche Einschränkungen aufgrund ihrer Trägerschaft durchzusetzen.
Volz argumentiert, dass die Regelung medizinische Fachkompetenz, Patientenrechte und deutsches Recht ignoriert. Seine Kampagne ‘Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!’ hat bereits über 292.000 Unterschriften gesammelt. Unterdessen demonstrierten kürzlich rund 2.000 Menschen in Lippstadt gegen die Abtreibungsbeschränkungen.
Die Berufungsverhandlung findet am 5. Februar 2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm statt. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie religiöse Einrichtungen medizinische Eingriffe in ihren Häusern regeln dürfen.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob das Abtreibungsverbot des Krankenhauses Bestand hat oder ob Volz in medizinisch notwendigen Fällen wieder Abbrüche vornehmen darf. Das Urteil könnte zudem ähnliche Konflikte zwischen medizinischem Personal und konfessionellen Arbeitgebern beeinflussen.
