16 February 2026, 07:30

Kampf um Anerkennung: Frau klagt auf Leistungen für psychogene Erblindung

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Mannes mit Brille und Robe, der an einem Schreibtisch mit einem Buch sitzt und ernst schaut.

Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt auf Leistungen für psychogene Erblindung

Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft seit Jahren um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Erkrankung, bei der psychische Faktoren zu einem Sehverlust führen, ohne dass körperliche Schäden vorliegen. Ihr Fall ist nun beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet, das am 27. Februar 2023 ein Urteil verkünden wird.

Der Rechtsstreit begann 2018, als die Klägerin ihren Anspruch erstmals vor dem Verwaltungsgericht Münster geltend machte. Sie beantragte Leistungen nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG), doch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab. Der Verband argumentierte, dass psychogene Erblindung nicht der gesetzlichen Definition von Blindheit entspreche, die sich auf die gemessene Sehschärfe stütze.

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Das Verwaltungsgericht gab dem LWL recht und entschied, dass die Frau keinen Anspruch auf Leistungen habe. Zudem stellte es infrage, ob ihre Erkrankung tatsächlich bestehe, übertrieben oder sogar vorgetäuscht werde. Um Klarheit zu schaffen, beauftragte das Gericht 2019 einen Gutachter der Universität Tübingen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögerte sich das Gutachten jedoch bis 2022.

Die Ergebnisse des Sachverständigen zeigten Widersprüche auf: Während die Klägerin eine schwere Sehbehinderung geltend machte, wiesen Tests auf eine fast normale Sehkraft des rechten Auges und eine sehr gute Sehfähigkeit des linken Auges hin. Nun muss das OVG entscheiden, ob psychogene Erblindung rechtlich als Blindheit im Sinne des deutschen Gesetzes anerkannt werden kann. Da es in anderen europäischen Ländern keine verbindlichen Urteile zu dieser Frage gibt, bewegt sich das Gericht in juristischem Neuland.

Die mündliche Verhandlung beginnt am 27. Februar 2023 um 12:30 Uhr. Mit einem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet.

Die Entscheidung des OVG wird darüber bestimmen, ob die Klägerin Anspruch auf Leistungen nach dem GHBG hat. Zudem könnte das Urteil einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle psychogener Erblindung durch deutsche Gerichte schaffen. Es wird klären, ob psychisch bedingte Sehstörungen den rechtlichen Kriterien für Blindheit entsprechen können.