Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Marie-Theres SegebahnKeine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Ein jahrelanger Rechtsstreit um Proteste in Lützerath, einem Dorf in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II, ist mit einer Niederlage für die Aktivistinnen und Aktivisten zu Ende gegangen. Das höchste Verwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens urteilte, dass ihr Demonstrationsrecht nicht verletzt worden sei. Die Richter bestätigten, dass die Behörden alternative Protestflächen in der Nähe bereitgestellt hatten.
Lützerath am Rand des Tagebaus Garzweiler II war jahrelang zu einem Symbol des Widerstands gegen den Kohleabbau geworden. Die Räumung des Dorfes begann Anfang 2023 und führte zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei. Demonstranten hatten das Gelände besetzt, doch der Betreiber RWE hatte das Areal klar als nicht öffentlich zugänglich gekennzeichnet.
Klagen gegen die Räumung und das Betretungsverbot wurden als unzulässig abgewiesen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass den Klägern ein berechtigtes rechtliches Interesse fehle, da ihr Versammlungsrecht nicht eingeschränkt worden sei. Die Behörden hatten eine alternative Fläche auf angrenzendem Gelände ausgewiesen, auf der ohne Einschränkungen protestiert werden durfte. In der Begründung hieß es, dass zwar der Zutritt zum RWE-Gelände untersagt bleibe, die Möglichkeit zu Versammlungen in der Nähe jedoch weiterhin bestehe. Die allgemeine Anordnung habe deutlich gemacht, dass das Tagebaugelände selbst nicht mehr für öffentliche Kundgebungen zur Verfügung stehe.
Das Urteil beendet eine Phase im Streit um die Räumung Lützeraths und die Grenzen des Protests am Tagebau Garzweiler II. Aktivisten können zwar weiterhin in dem ausgewiesenen Bereich demonstrieren, doch die gerichtliche Entscheidung bestätigt das Betretungsverbot für das RWE-Gelände. Der Fall schafft damit einen Präzedenzfall für künftige Auseinandersetzungen über Versammlungsrechte auf privatem Industriegelände.
