KI-Kameras sollen illegale Autofahrer in Odenthaler Wohngebieten stoppen
Tilo RohtKI-Kameras sollen illegale Autofahrer in Odenthaler Wohngebieten stoppen
Eine lokale politische Gruppe hat gefordert, den Missbrauch einer Wohngebiet-Abkürzung durch Autofahrer während Straßenbauarbeiten durch elektronische Verkehrsüberwachung zu unterbinden. Die Fraktion Volt/FWG schlägt die Installation von Kamerasystemen auf dem Nittumer Weg und dem Zehntweg vor, nachdem wiederholt gemeldet wurde, dass nicht berechtigte Fahrzeuge die offizielle Umleitungsstrecke ignorieren. Der Vorstoß erfolgt nach der Sperrung der Altenberger Domstraße im Februar 2026 wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten.
Seit dem 9. Februar 2026 ist die Altenberger Domstraße in Richtung Süden gesperrt – Teil der zweiten Ausbauphase. Die Stadt hat Autofahrer auf eine offizielle, acht Kilometer lange Umleitung über Leverkusen-Schlebusch verwiesen, was die Fahrzeit um etwa 20 Minuten verlängert. Dennoch nutzen viele stattdessen die schmaleren, schlecht beleuchteten Straßen Nittumer Weg und Zehntweg, obwohl diese nur für Anwohner freigegeben sind.
Lokale Politiker von Volt/FWG beobachteten bereits am ersten Tag der Sperrung illegale Abkürzungen. Nun schlagen sie KI-gestützte Kameras vor, um die Zufahrtsregeln durchzusetzen – ähnlich wie bereits in der Schweiz eingesetzte Systeme. Die Technologie soll unbefugte Fahrzeuge erkennen, dabei aber datenschutzkonform arbeiten.
Die Gruppe betont, dass eine solche Überwachung auf einer klaren rechtlichen Grundlage beruhen und vollständig transparent sein müsse. Auf der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 3. März 2026 werden sie offiziell eine Prüfung des Kamera-Konzepts beantragen. Ziel ist es, Anwohner vor dem zunehmenden Verkehr auf Straßen zu schützen, die nie für starke Belastung ausgelegt waren.
Der Vorschlag kommt, nachdem die Stadt das Ausmaß der Umleitungsverstöße unterschätzt hatte. Falls genehmigt, sollen die Kameras Ein- und Ausfahrten überwachen, um Nicht-Anwohner fernzuhalten. Die Volt/FWG-Fraktion besteht darauf, dass die Maßnahme notwendig ist, um zu verhindern, dass die engen Wohnstraßen dauerhaft zur Schleichroute werden.
