Landtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Schutz für Einsatzkräfte und Bürger
Tilo RohtLandtag reformiert Ordnungsbehördengesetz: Mehr Schutz für Einsatzkräfte und Bürger
Der Landtag hat eine Reform des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und klarere, transparente Vorschriften für die lokale Ordnungsbehörde zu schaffen.
Das neue Gesetz führt langfristigere Platzverweise für Personen ein, die wiederholt den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen. Zudem soll es kommunale Ordnungskräfte besser vor Respektlosigkeit, Bedrohungen oder Gewalt schützen.
Der Einsatz von Körperkameras wird ausgeweitet, wobei eine Voraufzeichnungsfunktion eingeführt wird, um Vorfälle zu dokumentieren. Dies soll dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen und faire Ermittlungen zu gewährleisten.
Martin Heinen, Oberbürgermeister von Mönchengladbach, begrüßt die Entscheidung. Er ist überzeugt, dass die längeren Platzverweise dazu beitragen werden, wiederkehrende Probleme in Brennpunkten wirksamer anzugehen. Auch Vanessa Odermatt und Jochen Klenner erwarten, dass die Neuerungen den Kommunalen Ordnungsdienst verbessern und die öffentliche Sicherheit stärken werden. Die örtliche CDU plant, sich für eine zügige und konsequente Umsetzung der neuen Maßnahmen einzusetzen.
Die Reformen bieten den Vollzugsteams klarere Handlungsanweisungen und sind darauf ausgelegt, die Sicherheit von Einsatzkräften und Bürgern zu erhöhen. Die erweiterte Nutzung von Körperkameras soll dabei eine zentrale Rolle spielen.






