Marl beschleunigt Beschaffungen durch neues Vergaberecht ab 2026
Annerose KensyMarl beschleunigt Beschaffungen durch neues Vergaberecht ab 2026
Neues Gesetz vereinfacht Beschaffungsverfahren für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Spielräume nutzen, um Beschaffungen und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde in der zweiten Ratssitzung beschlossen.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025
Stichworte: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat in seiner jüngsten Sitzung zwei zentrale Beschlüsse gefasst: Ein neu eingerichteter Inklusionsbeirat soll die Belange von Menschen mit Behinderungen vertreten, während angepasste Vergaberegeln Bürokratie abbauen sollen. Beide Änderungen treten in den kommenden Monaten in Kraft.
Der Rat beschloss die Wiedereinrichtung des Inklusionsbeirats, dessen Vorsitz Tanja Laerbusch übernehmen wird. Aufgabe des Gremiums ist es, sich für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Personen in Marl einzusetzen. Bürgermeister Thomas Terhorst bezeichnete den Schritt als Beitrag zur Entbürokratisierung und zur besseren Unterstützung benachteiligter Gruppen.
Ab dem 1. Januar 2026 sieht das Landesvergabegesetz von Nordrhein-Westfalen weitreichende Anpassungen vor. Die Marlener Verwaltung kann dann Aufträge bis zu einem Volumen von 25.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren vergeben. Andrea Baudek, technische Dezernentin der Stadt, schätzt, dass sich dadurch die Anzahl der Vergabeverfahren halbieren wird.
Zudem bewilligte der Rat Fördermittel in Höhe von 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe – vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung nach § 82 der Gemeindeordnung. Weitere 11.620 Euro fließen in die Unterstützung der Marlener Selbsthilfegruppen und unterstreichen das Engagement der Stadt für ehrenamtliche Arbeit.
Die neuen Vergaberegeln sollen die Umsetzung von Projekten beschleunigen, indem sie die Vergabe von Aufträgen vereinfachen. Mit dem Inklusionsbeirat erhalten Menschen mit Behinderungen eine stärkere Stimme in lokalen Entscheidungsprozessen. Beide Maßnahmen spiegeln das Bestreben des Rates wider, Effizienz und Bürgerorientierung zu stärken.
