30 June 2026, 12:30

Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bundesregierung vor Gericht

Schwach verteidigte Vertragsauflösung Rheinbrücke

Milliardenstreit um Leverkusener Rheinbrücke: Porr und Bundesregierung vor Gericht

Vor dem Kölner Landgericht läuft derzeit ein Rechtsstreit um den gekündigten Bauvertrag für die neue Leverkusener Rheinbrücke. Die Auseinandersetzung betrifft die Bundesregierung und das Bauunternehmen Porr, wobei Forderungen in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro im Raum stehen. Beide Seiten streben erhebliche finanzielle Entschädigungen für Schäden und nicht bezahlte Leistungen an.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Entscheidung zur Vertragsauflösung mit Porr verteidigt. Als Gründe nannte er systemische Mängel und gravierende Fehler in den Stahlkomponenten. Wüst betonte, er habe sich auf Fachgutachten gestützt, um den Fertigstellungstermin der Brücke im Sinne der Bundesregierung zu beschleunigen.

Die Bundesregierung fordert von Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Das Unternehmen wiederum verlangt mehr als 200 Millionen Euro für erbrachte Leistungen und ausgebliebene Aufträge. Unter Einbezug von Zinsen könnte die Gesamtforderung auf bis zu eine Milliarde Euro anwachsen.

Für den 16. Oktober 2023 ist ein Güte- und Verhandlungstermin angesetzt, um die Ansprüche zu prüfen. Unterdessen schreiten die Bauarbeiten an der Rheinbrücke voran. Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken, von denen eine bereits in Betrieb ist, während die zweite noch entsteht. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, und die Montage der Pylone soll im September 2026 beginnen. Die Fertigstellung des gesamten Projekts ist für Mitte 2028 geplant.

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NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) versicherte, das Land erwarte keine negativen Folgen durch das Gerichtsverfahren. Zwar hänge die finanzielle Klärung vom Ausgang des Prozesses ab, doch der Brückenbau bleibe im Zeitplan. Der Fall zeigt, wie komplex Großprojekte im Infrastruktursektor und vertragliche Streitigkeiten sein können.

Quelle