Mordprozess in Bonn: Mann soll sehbehinderte Freundin erstochen haben
Tilo RohtMordprozess in Bonn: Mann soll sehbehinderte Freundin erstochen haben
Ein 29-jähriger Mann aus Troisdorf muss sich seit dem 2. Dezember vor dem Bonner Landgericht wegen des mutmaßlichen Mordes an seiner fast erblindeten Freundin verantworten. Die Tat ereignete sich an einem Samstagmorgen im Mai in der gemeinsamen Wohnung des Paares – das Opfer wurde dabei mindestens zehnmal erstochen. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Vorfall spielte sich am 3. Mai zwischen 8:37 und 9:04 Uhr in der Troisdorfer Wohnung des Paares ab. Laut Staatsanwaltschaft fügte der Beschuldigte seiner 30-jährigen, stark sehbehinderten Partnerin mit einem 20 Zentimeter langen Metzgermesser tödliche Verletzungen zu. Die Tatwaffe wurde später in der Wohnung sichergestellt.
Unmittelbar nach der Attacke alarmierte der Angeklagte den Notruf. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung, einschließlich eines Hubschraubertransports ins Krankenhaus, erlag die Frau kurz nach ihrer Ankunft ihren Verletzungen. Die Anklagebehörde stuft die Tat als Heimtückemord ein, da die Sehbehinderung des Opfers es ihr unmöglich machte, den Angriff vorherzusehen oder sich dagegen zu wehren.
Unter dem Vorsitz von Richter Jens Rausch wird vor dem Bonner Schwurgericht verhandelt. Das mutmaßliche Motiv des Angeklagten ist bisher ungeklärt; ein Urteil wird frühestens für das kommende Jahr erwartet.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob der Beschuldigte die Schutzlosigkeit seiner Partnerin gezielt ausnutzte. Eine Verurteilung wegen Heimtückemords würde zwingend eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen. Die Ermittlungen zur vollständigen Aufklärung des Tatgeschehens dauern an.
