Neue Meldefristen und Biosicherheit: Was Tierhalter im Januar 2026 beachten müssen
Tilo RohtNeue Meldefristen und Biosicherheit: Was Tierhalter im Januar 2026 beachten müssen
Deutsche Viehhalter stehen zu Beginn des Jahres 2026 vor einem arbeitsreichen Start: Mehrere Meldefristen und verschärfte Biosicherheitsvorschriften warten auf sie. Schweine- und Rinderproduzenten müssen Bestandsdaten melden, strengere Gesundheitskontrollen einhalten und Auflagen für Subventionen erfüllen. Die Änderungen sind Teil der laufenden Bemühungen, den Tierschutz und die Krankheitsvorsorge zu verbessern.
Schweinehalter haben bis zum 15. Januar Zeit, ihre Tierbestände über das HI-Tier-System anzumelden – basierend auf den Zahlen vom 1. Januar. Wer die Frist versäumt, riskiert den Verlust von Fördergeldern. Zudem müssen sie zwischen dem 1. und 14. Januar Produktionsdaten – etwa zu Mastschweinen oder Sauen mit Ferkeln – in der Antibiotika-Datenbank (TAM) angeben. Diese Pflicht, die seit 2023 gilt, umfasst nun alle Schweinekategorien.
Ab dem 1. Januar 2026 setzt das QS-Qualitätssicherungssystem strengere Biosicherheitsmaßnahmen durch. Betriebe der Initiative Tierwohl (ITW) müssen ihre jährlichen Stallklima- und Trinkwasserprüfungen abschließen. Darüber hinaus sind alle Rinder- und Schweinehalter verpflichtet, eine individuelle Risikobewertung für die Biosicherheit ihres Betriebs vorzunehmen. Auch der Tierseuchenfonds verlangt Bestandsmeldungen, wobei die Fristen je nach Bundesland variieren. In Sachsen etwa müssen Tierhalter ihre Daten bis zum 14. Januar übermitteln. Ab dem kommenden Jahr wechseln die TAM-Meldungen auf einen jährlichen Turnus, mit Abgabefrist bis zum 14. Januar des Folgejahres.
Ziel der neuen Regelungen ist es, die Krankheitsprävention zu stärken und die Betriebsstandards in der Tierhaltung zu erhöhen. Landwirte müssen die Fristen einhalten, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren. Angesichts der zahlreichen Termine im frühen Januar wird Produzenten geraten, ihre Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten.
