14 June 2026, 06:22

NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen ein

NRW: Leitfaden für Ausgleichsflächen in Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen löst Kritik aus

NRW führt Punktesystem für ökologische Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen ein

Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Darin wird ein Punktesystem eingeführt, mit dem sich verschiedene Teilbereiche dieser Anlagen klassifizieren lassen. Ziel des Leitfadens ist es, Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu standardisieren.

Das Punktesystem reicht von null bis fünf, wobei jeder Wert den ökologischen Stellenwert eines Bereichs widerspiegelt. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die Bewertung null und erfordern einen vollständigen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege, werden mit einem Punkt bewertet – ähnlich wie die Flächen direkt unter den Solarmodulen.

Die Bereiche zwischen den Modulreihen werden anhand ihres Zielbiotops beurteilt, was zu Abzügen in der ökologischen Bilanz führen kann. Der Leitfaden empfiehlt zudem konkrete Gestaltungsvorgaben für eine naturverträgliche Ausführung, darunter Reihenabstände von mindestens fünf Metern und Modultische mit einer lichten Höhe von mindestens 0,8 Metern.

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Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über eine Photovoltaik-Leistung von 13,21 Gigawatt. Bis 2040 soll diese auf 50 Gigawatt steigen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hat jedoch Bedenken zur wissenschaftlichen Fundierung des Leitfadens geäußert. Die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen sei zu niedrig angesetzt, so der Verband.

Erstmals legt der Leitfaden verbindliche Kriterien für ökologische Bewertungen fest und soll so landesweit einheitliche Berechnungen für Ausgleichsmaßnahmen sicherstellen. Die Empfehlungen und das Punktesystem werden künftig beeinflussen, wie Photovoltaik-Projekte in Nordrhein-Westfalen geplant und genehmigt werden.

Quelle