NRW-Kommunen verklagen Land wegen unklarer Ganztagsbetreuungs-Finanzierung
Marie-Theres SegebahnGemeinden beschweren sich ├╝ber Kosten f├╝r Ganztagsbetreuung - NRW-Kommunen verklagen Land wegen unklarer Ganztagsbetreuungs-Finanzierung
Ganztagsbetreuung: Kommunen klagen über Kosten
Ganztagsbetreuung: Kommunen klagen über Kosten
Ganztagsbetreuung: Kommunen klagen über Kosten
- Dezember 2025, 12:16 Uhr
Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) ziehen gegen das Land vor Gericht, um höhere Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen durchzusetzen. Mit den Klagen soll geklärt werden, ob das Land verpflichtet ist, die Kommunen stärker bei den Ausgaben für den Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen. Oberbürgermeister aus Düsseldorf, Krefeld und Hamm sowie fünf weitere Gemeinden haben nun Klage vor den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Hintergrund der rechtlichen Schritte ist der bevorstehende massive Anstieg des Bedarfs an Ganztagsplätzen in NRW. Bis 2025 werden voraussichtlich rund 480.500 Kinder diese Angebote nutzen – dafür müssten etwa 150.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Kommunen werfen der schwarz-grünen Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht eingelöst zu haben: Ein Umsetzungsgesetz zur Regelung der Finanzierung fehlt bisher.
Wüst, der zugleich Spitzenkandidat der Koalition ist, führt derzeit Verhandlungen über die Finanzierung des Ausbaus. Doch Städte wie Aachen, Bochum, Bielefeld, Düren und Dormagen haben sich dem Rechtsstreit angeschlossen und fordern eine dauerhafte und angemessene Landesbeteiligung. Mit ihren Feststellungsklagen streben sie Rechtssicherheit über die finanziellen Verpflichtungen des Landes an, bevor das neue System voll greift.
Die Klagen unterstreichen den wachsenden Druck auf die NRW-Landesregierung, die langfristige Finanzierung der Ganztagsgrundschulen zu sichern. Angesichts des stark steigenden Bedarfs pochen die Kommunen auf klare Regelungen zur Kostenverteilung. Die Urteile in diesen Fällen werden entscheiden, wie Land und Kommunen die Lasten für die erweiterten Betreuungsangebote untereinander aufteilen.
