NRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – mehr Ökostrom auf Seen
Annerose KensyNRW will Bundesregeln für schwimmende Solaranlagen lockern – mehr Ökostrom auf Seen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen der Bundesvorschriften für schwimmende Solaranlagen
Das Land setzt sich für flexiblere Regelungen ein, um den Ausbau dieser erneuerbaren Energiequelle voranzutreiben. Die aktuellen Gesetze begrenzen, wie viel einer Wasserfläche mit Solarmodulen bedeckt werden darf.
In Nordrhein-Westfalen sind derzeit sechs schwimmende Photovoltaik-Anlagen in Betrieb. Die größte ist eine 5,6-Megawatt-Anlage in Bislich. Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz dürfen maximal 15 Prozent einer Wasserfläche für Solaranlagen genutzt werden. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer vorgeschrieben.
Das Land fordert nun eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. In einem Antrag schlägt es vor, die bestehenden Grenzwerte zu erhöhen und für bestimmte Gewässer flexible Ausnahmen einzuführen. Der Landesverband Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen hatte im Januar entsprechende Vorschläge an Umweltminister Oliver Krischer übermittelt.
Umweltminister Krischer sieht im Niederrhein-Gebiet großes Potenzial für großflächige schwimmende PV-Projekte. Die aktuellen Vorschriften setzten durch pauschale Obergrenzen für die Flächenabdeckung und verbindliche Abstandsregelungen enge Grenzen. Der Antrag argumentiert, dass diese Regelungen erhebliche Hindernisse schaffen und nicht immer ökologisch sinnvoll für Gewässer seien.
Ziel der Initiative ist es, durch die Lockerung der Bestimmungen mehr Spielraum für schwimmende Solaranlagen zu schaffen. Bei Erfolg könnten auf geeigneten Wasserflächen größere Projekte realisiert werden. Der Marktpreis für Solarstrom erreichte im Oktober 2025 fast sieben Cent pro Kilowattstunde – ein Zeichen für die wachsende Bedeutung solcher Vorhaben.
