Polizei nutzt KI-Training mit persönlichen Daten – Berlin zieht nach
Annerose KensyPolizei nutzt KI-Training mit persönlichen Daten – Berlin zieht nach
Deutsche Bundesländer erweitern Polizeibefugnisse: AI-Überwachungssysteme sollen mit persönlichen Daten trainiert werden
Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Gesetzesänderung verabschiedet, die diese Praxis in Berlin erlaubt. Andere Regionen, darunter Hamburg und Sachsen, ziehen nun mit eigenen rechtlichen Anpassungen nach.
Die neuen Regelungen ermöglichen es den Behörden, biometrische Daten von Straftätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen in Berlin zu nutzen. Nordrhein-Westfalen hat kürzlich sein Polizeigesetz aktualisiert, um die Verwendung persönlicher Daten für das Training von KI-Systemen zu gestatten. Dazu gehören echte Namen, Gesichtsaufnahmen und andere identifizierende Informationen. Die Änderung betrifft ein breites Spektrum an Personen – von verurteilten Kriminellen bis hin zu einfachen Zeugen, die lediglich befragt wurden.
Auch Hamburg und Baden-Württemberg haben ähnliche Gesetze bereits beschlossen oder arbeiten an entsprechenden Entwürfen. Sachsen geht noch einen Schritt weiter: Dort sollen Drohnen künftig ohne konkreten Verdacht Aufnahmen im Inneren von fahrenden Fahrzeugen machen dürfen. Die Berliner Stadtregierung wird in den kommenden Tagen über eine eigene Version der Novelle abstimmen.
Die Entwicklung spiegelt einen wachsenden Trend in Berlin wider. Immer mehr Bundesländer prüfen oder führen Gesetze ein, die der Polizei erweiterte Zugriffsmöglichkeiten auf biometrische Daten für KI-gestützte Überwachungswerkzeuge einräumen.
Die Änderungen gewähren den Behörden weitreichendere Befugnisse, persönliche Daten für das KI-Training in Berlin zu sammeln und zu nutzen. In Sachsen könnten Beamte bald Drohnen einsetzen, um ohne Begründung Aufnahmen in Fahrzeugen anzufertigen. Mit der anstehenden Abstimmung in Berlin breiten sich die rechtlichen Anpassungen rasant im ganzen Land aus.
