26 March 2026, 08:36

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt erstmal ungestraft

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' neben einer Person, mit Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt erstmal ungestraft

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit 59 km/h in einer 30er-Zone geblitzt

Kürzlich wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit einer Geschwindigkeit von 59 km/h in einer Zone mit Tempo-30-Limit gemessen. Der Vorfall ereignete sich während einer Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Die Behörden wiesen darauf hin, dass es sich um eine der höchsten je in diesem Bereich registrierten Geschwindigkeiten handelte – Platz zwei in der Gesamtauswertung der Kontrollen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zone gilt für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Anders als Autofahrer unterliegen Radler jedoch keinem festen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße. Stattdessen richten sich die Sanktionen nach den Umständen, etwa danach, ob andere gefährdet wurden.

Da der Radfahrer zum Zeitpunkt der Messung nicht angehalten wurde, erfolgte keine sofortige Maßnahme. Bei einem Eingreifen der Behörden hätten die Konsequenzen von einer Verwarnung bis zu einem Bußgeld zwischen 15 und 35 Euro reichen können. Sollte eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden, könnte zudem ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

Geschwindigkeitsverstöße von Radfahrern werden besonders in Schulnähe oft strenger geahndet. Hier könnte die Lage der Kontrollstelle – in unmittelbarer Nähe zu Bildungseinrichtungen und Freizeitanlagen – die Höhe einer möglichen Strafe beeinflusst haben.

Der Vorfall unterstreicht, dass Tempolimits für alle Fahrzeuge gelten – auch für Fahrräder. Zwar wurde in diesem Fall kein Bußgeld verhängt, doch zeigt der Fall, dass Radfahrer bei überhöhter Geschwindigkeit mit Konsequenzen rechnen müssen. Die Behörden werden solche Verstöße weiterhin nach Ort und Gefährdungspotenzial für andere bewerten.

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