06 February 2026, 21:41

Razzien decken massenhaften Betrug bei Kindergeldauszahlungen auf

Ein alter deutscher Auslandsanleihe von 1924 mit einer Frauendarstellung, mit Text und Zahlen zur Angabe des Nennwerts.

Razzien decken massenhaften Betrug bei Kindergeldauszahlungen auf

Razzien gegen Kindergeldauszahlungsbetrug decken Dutzende Verdachtsfälle in ganz Deutschland auf

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In Nordrhein-Westfalen beteiligen sich zwölf Kommunen – darunter Dortmund, Duisburg und Köln – am Projekt MISSIMO, um das Problem in den Griff zu bekommen. Ähnliche Initiativen laufen inzwischen auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, wo die Behörden ihre Anstrengungen zur Verhinderung unrechtmäßiger Kindergeldauszahlungen verstärken.

Das MISSIMO-Projekt startete in Düren, wo Verwaltung, Familienkasse, Polizei und Jobcenter zusammenarbeiteten, um Betrugsfälle aufzudecken. Bis Anfang 2026 wurden in der ersten Phase 13 Fälle mit 32 Kindern identifiziert, die nicht an ihren gemeldeten Wohnsitzen lebten. Die betroffenen Familien hatten Deutschland entweder für mehr als sechs Monate verlassen oder hatten keinen Anspruch mehr auf die Leistungen.

Die Behörden nutzen Schulunterlagen, ärztliche Untersuchungen und Wohnsitznachweise, um Kindergeldbetrug zu erkennen. In einem Fall wurde eine Rückforderung in Höhe von 16.000 Euro ausgestellt, während weitere Kindergeldauszahlungen im sechsstelligen Bereich gestoppt wurden. Da der betrügerische Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung gilt, werden alle Fälle nun strafrechtlich untersucht.

Mittlerweile hat sich die Initiative über Düren hinaus ausgeweitet. Städte wie München, Stuttgart und Hamburg haben eigene Versionen des Projekts gestartet, um Gelder zurückzuholen und künftigen Kindergeldbetrug zu verhindern.

Die Ermittlungen haben bereits zu finanziellen Rückerstattungen geführt und weitere Kindergeldauszahlungen gestoppt. Da immer mehr Regionen diesen Ansatz übernehmen, zielen die Behörden darauf ab, Betrüger zu bestrafen und gleichzeitig ehrliche Steuerzahler zu entlasten. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Überprüfung des Wohnsitzes, um sicherzustellen, dass Kindergeldauszahlungen nur denen zukommen, die rechtmäßig Anspruch darauf haben.