30 May 2026, 18:28

Rechtsextreme ziehen Heiligabend-Kundgebung in Münster überraschend zurück

Keine Neonazi-Demo an Heiligabend in Münster

Rechtsextreme ziehen Heiligabend-Kundgebung in Münster überraschend zurück

Rechtsextremisten aus Dortmund haben sich in diesem Jahr wiederholt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster versammelt. Im Mittelpunkt ihrer Proteste steht ein Streit um das Grab des Neonazis Siegfried „SS-Siggi“ Borchardt. Nun wurden Pläne für eine Kundgebung an Heiligabend abgesagt, nachdem die Organisatoren ihre Anmeldung zurückgezogen hatten.

Der Konflikt begann mit der Entscheidung Dortmunds, zu verhindern, dass Borchardts Grab zu einer namentlich gekennzeichneten Stätte wird. Die Stadt will damit verhindern, dass der Ort zu einer Pilgerstätte für rechtsextreme Gruppen wird. Als Reaktion darauf organisierten Neonazis und Rechtsextremisten im Jahr 2023 drei Demonstrationen vor dem OVG in Münster, da das Gericht für die rechtliche Auseinandersetzung zuständig ist.

Am 13. September kündigten die Protestierenden an, sie würden an Heiligabend zurückkehren. Später zogen die Organisatoren ihre Anmeldung für die Veranstaltung jedoch zurück. Carsten Peters, Sprecher des antifaschistischen Bündnisses Kein Meter den Nazis, führte den Rückzug auf den Druck durch eigene Gegenproteste zurück. Die Gruppe hatte bereits eine Gegenkundgebung für denselben Termin angemeldet.

Das OVG in Münster ist damit zum Brennpunkt dieser Auseinandersetzungen geworden. Zwar wurde die rechtsextreme Veranstaltung abgesagt, doch die geplante Protestaktion des Bündnisses bleibt bestehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Rückzug der rechtsextremen Demonstration markiert eine Wende im anhaltenden Streit. Die Stadt Dortmund lehnt weiterhin ein erkennbares Grab für Borchardt ab, während das Bündnis Kein Meter den Nazis an seiner geplanten Gegenkundgebung festhält. Das Verfahren vor dem OVG in Münster bleibt vorerst ungelöst.

Quelle