Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft
Marie-Theres SegebahnRichterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft - Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft
Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig
- Dezember 2025, 14:29 Uhr
Das Urteil im Fall des Messerangriffs in einem Bus in Siegen ist nun rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision der Angeklagten zurückgewiesen hat. Die 32-jährige Frau, die wegen dreifachen versuchten Mordes mit Vorsatz verurteilt wurde, muss eine lebenslange Freiheitsstrafe für die brutale Attacke in einem Pendelbus im Jahr 2024 verbüßen.
Der Angriff ereignete sich in einem Bus auf dem Weg zum Siegen-Stadtfest. Die Täterin stach mit einem Klappmesser drei jungen Männern in den Hals. Während der Tat gelang es einer weiteren Fahrgästin und einem männlichen Passanten, sie zu überwältigen und Schlimmeres zu verhindern.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Angreiferin trotz einer diagnostizierten mittleren psychischen Erkrankung voll schuldfähig war. Später gab sie zu, einen „flüchtigen Gedanken“ gehabt zu haben, noch mehr Menschen zu töten – inspiriert von Berichten über die Messerattacke in Solingen. Eine weitere Frau im Bus erlitt bei dem Chaos Verletzungen. Das ursprüngliche Urteil sah eine lebenslange Haftstrafe vor. Mit der Bestätigung durch den BGH ist das Urteil nun endgültig und nicht mehr anfechtbar.
Der Fall endet mit der Bestätigung der lebenslangen Haftstrafe für die Täterin. Das Urteil stellt sicher, dass sie für die versuchten Morde in Haft bleibt, während die Opfer und Zeugen, die den Angriff stoppten, ihren Weg weitergehen. Die Entscheidung unterstreicht zudem die strafrechtliche Verantwortung für Gewaltverbrechen – selbst dann, wenn psychische Faktoren eine Rolle spielen.
