Schwarzfahren ohne Knast: Warum ein 89 Jahre altes Gesetz jetzt kippen soll
Tilo RohtSchwarzfahren ohne Knast: Warum ein 89 Jahre altes Gesetz jetzt kippen soll
Ein langjähriges deutsches Gesetz, das Schwarzfahren unter Strafe stellt, steht vor neuer Kritik. Politische Gruppen argumentieren, dass die Strafen zu hart seien – jedes Jahr landen Tausende wegen unbezahlter Fahrkarten im Gefängnis. Nun gewinnt die Forderung nach Abschaffung der Regelung an Fahrt, da Kritiker auf die finanziellen und sozialen Kosten hinweisen.
Bei dem umstrittenen Paragrafen handelt es sich um § 265a des Strafgesetzbuchs, der bereits aus dem Jahr 1935 stammt. Demnach kann die Nichtzahlung einer 60-Euro-Strafe für Schwarzfahren zu einer Haftstrafe führen. Zwischen 7.000 und 9.000 Menschen sitzen jährlich wegen dieses Delikts im Gefängnis – mit Millionenkosten für die Behörden.
Die jährlichen Einnahmeausfälle durch Schwarzfahrer werden auf 750 Millionen bis eine Milliarde Euro geschätzt. Doch Kritiker halten die Inhaftierungen für kontraproduktiv: In Nordrhein-Westfalen kostet ein Gefängnisplatz pro Tag 202,73 Euro, während einige Städte dort bereits auf strafrechtliche Verfolgung verzichten und stattdessen zivilrechtliche Bußgelder verhängen.
Die 2021 gestartete Initiative Freiheitsfonds hat bereits über 1.500 Menschen aus der Haft befreit, die wegen Schwarzfahrens einsaßen. Mit Spendengeldern tilgte die Gruppe 296 Jahre Haftzeit. Ihre Arbeit rückt die Folgen des Gesetzes ins Rampenlicht, auch wenn keine Aufschlüsselung der Freilassungen nach Bundesländern vorliegt.
Nun drängen die Linke und die Grünen auf eine vollständige Streichung von § 265a. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, dass das Gesetz Polizeikräfte und Gerichte unnötig belaste. Reformbefürworter betonen, eine Entkriminalisierung würde die Justiz entlasten, ohne dass auf Bußgelder für Schwarzfahrer verzichtet werden müsste.
Fiele das Gesetz, wäre Schwarzfahren nicht mehr mit Haftstrafen verbunden. Behörden könnten weiterhin Bußgelder eintreiben, doch die Änderung würde die Zahl der Inhaftierten verringern – und die Kosten für ein Justizsystem senken, das bereits durch Bagatelldelikte überlastet ist.






