Spargesetz bedroht Solinger Klinikum mit Millionen-Defizit bis 2030
Marie-Theres SegebahnSpargesetz bedroht Solinger Klinikum mit Millionen-Defizit bis 2030
Städtisches Klinikum Solingen steht vor finanzieller Zwickmühle durch geplantes Spargesetz
Das Städtische Klinikum Solingen sieht sich wachsendem finanziellen Druck ausgesetzt, da ein geplantes Spargesetz sein Budget bedroht. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, droht dem Krankenhaus ein jährliches Defizit von rund zwei Millionen Euro. Die Einrichtung hat bereits Maßnahmen zur Kostensenkung eingeleitet, treibt gleichzeitig aber auch umfangreiche Investitionsvorhaben voran.
Das Spargesetz würde den Anstieg des Landesbasisfallwerts – der Vergütungssatz für Krankenhäuser – von 5,17 auf nur noch 2,98 Prozent reduzieren. Diese Kürzung, kombiniert mit steigenden Lohn- und Betriebskosten, könnte das Krankenhaus chronisch unterfinanziert zurücklassen. Bis 2030 könnten sich die kumulierten Verluste auf etwa 14 Millionen Euro summieren.
Um die finanzielle Belastung abzufedern, hat das Klinikum ein internes Sparprogramm gestartet. Rund 30 Stellen sollen vorerst nicht besetzt werden, zudem werden Einsparungen bei der Medikamentenbeschaffung geprüft. Trotz dieser Maßnahmen sind keine Entlassungen geplant, und die Verantwortlichen versichern, dass die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt werde.
Darüber hinaus setzt die Einrichtung auf strukturelle Veränderungen, um jährlich Millionen zu sparen. Geplant sind eine engere Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung sowie der Pflegeleistungen. Eine einmalige Zusatzgebühr auf Rechnungen für gesetzlich Versicherte im November soll zusätzliche 5,5 Millionen Euro einbringen.
Gleichzeitig treibt das Krankenhaus große Investitionsprojekte voran. Rund 170 Millionen Euro sind für Neubauten und Modernisierungen vorgesehen. In den kommenden Tagen wird der Bundestag entscheiden, ob – und in welcher Form – das Spargesetz verabschiedet wird.
Die finanzielle Zukunft des Klinikums hängt nun vom anstehenden Beschluss und den eigenen Sparbemühungen ab. Sollte das Gesetz in Kraft treten, müsste die Einrichtung einen schmalen Haushalt mit ihren langfristigen Investitionsplänen in Einklang bringen. Vorerst betonen die Verantwortlichen jedoch, dass die Patientenversorgung von den Veränderungen unberührt bleibe.






