09 March 2026, 10:34

Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Kritik: Warum beschlagnahmte Graffiti-Beweise nie zurückgegeben wurden

Ein altes Buch mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue" liegt aufgeschlagen da, wobei eine Seite mit schwarzem Text zu sehen ist.

Interne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Staatsanwaltschaft Arnsberg in der Kritik: Warum beschlagnahmte Graffiti-Beweise nie zurückgegeben wurden

Umstrittene Graffiti-Ermittlungen in Menden sorgen für scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft Arnsberg

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat das Vorgehen im Fall scharf verurteilt – insbesondere die unterbliebene Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände. Zwei junge Menschen hatten bereits erfolgreich gegen die Durchsuchungen geklagt, doch ihre Habseligkeiten befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam.

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Auslöser des Falls waren Razzien der Polizei in Menden, bei denen Sprühdosen, ein Laptop, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch sichergestellt wurden. Eine junge Frau und ein junger Mann fochten die Durchsuchungen separat an – und setzten sich in beiden Fällen vor dem Landgericht Arnsberg durch. Dennoch wurden die beschlagnahmten Gegenstände des Mannes, darunter sein Laptop und die Sprühdosen, nie zurückgegeben.

Zudem ignorierte die Polizei eine Anweisung der Staatsanwaltschaft aus dem Sommer 2024, die USB-Sticks und das Notizbuch des jungen Politikers zurückzugeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm prüfte den Fall später und fand keine Rechtfertigung für die Verzögerungen. In ihrem Bericht hieß es, der zuständige Staatsanwalt hätte die Akten vor seinem Handeln gründlicher prüfen müssen.

Als die Ergebnisse im April 2025 veröffentlicht wurden, brach öffentlicher Unmut aus. Die Medienberichterstattung war intensiv, Forderungen nach Konsequenzen wurden laut. Doch bis März 2026 ebbte die Empörung ab. Juristen diskutierten weiterhin über den Fall, doch das öffentliche Interesse ließ nach, nachdem Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine schweren Verstöße feststellten.

Die beschlagnahmten Gegenstände wurden den Besitzern bis heute nicht zurückgegeben. Zwar kritisierte der Bericht des Generalstaatsanwalts verfahrensrechtliche Mängel, weitere disziplinarische Maßnahmen blieben jedoch aus. Die juristische Debatte dauert an, doch der Fall bestimmt nicht mehr die öffentliche Diskussion.

Quelle