Streit um Altenberger-Dom-Straße: Bürger scheitern mit Beschwerde gegen Umbaupläne
Marie-Theres SegebahnStreit um Altenberger-Dom-Straße: Bürger scheitern mit Beschwerde gegen Umbaupläne
Beschwerde gegen Umbaupläne für die Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis
Einwohner haben Beschwerde gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis eingelegt. Sie stellten infrage, ob die Stadt vor der Umsetzung der Änderungen die erforderlichen rechtlichen Schritte eingehalten habe. Die zuständige Behörde hat nun entschieden, dass das Vorhaben den Vorschriften entspricht.
Streit um Genehmigungsverfahren Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob für die Sanierung der Straße ein formelles Planfeststellungsverfahren notwendig sei. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass ein solches Verfahren gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Stadt argumentierte hingegen, dass es sich bei den Arbeiten um routinemäßige Instandhaltung und Optimierung handele, nicht um einen grundlegenden Umbau.
Die Behörde unterstützte die Position der Stadt und bestätigte, dass keine Planfeststellung erforderlich sei. Laut Angaben der Beamten falle das Projekt in den Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörde, da es vorrangig um die Anpassung der Straße an moderne Standards gehe. Die Änderungen zielten darauf ab, die Sicherheit und Verkehrsführung zu verbessern, ohne die Kapazität für den durchgehenden Kfz-Verkehr deutlich zu erhöhen.
Bürgerbeteiligung trotz fehlendem Genehmigungszwang Obwohl kein verbindliches Genehmigungsverfahren nötig war, bot die Stadt den Bürgern dennoch Möglichkeiten zur Mitwirkung an. Eine Erweiterung der Fahrspuren für Kraftfahrzeuge ist nicht vorgesehen – dies hätte nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes NRW strengere rechtliche Auflagen ausgelöst. Stattdessen sehen die Pläne eine Umverteilung und Anpassung der bestehenden Verkehrsflächen vor, um sie an aktuelle Bedürfnisse anzupassen.
Rechtmäßigkeit bestätigt – Umbau geht als Sanierung voran Mit der Entscheidung der Behörde steht fest, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt hat. Die Neugestaltung wird als Instandsetzungs- und Optimierungsmaßnahme umgesetzt, mit Fokus auf Sicherheit und Modernisierung. Vor Baubeginn sind keine weiteren rechtlichen Schritte erforderlich.






