17 April 2026, 00:41

Strenges Rodungsverbot ab März: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald hoher, grüner Bäume mit einem grünen Zaun auf der rechten Seite, beschattet vom Baumdach.

Strenges Rodungsverbot ab März: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen

Bundesweites Rodungsverbot: Ab März gilt strenger Schutz für Bäume und Sträucher

Ab dem 1. März bis zum 30. September 2026 tritt bundesweit ein striktes Verbot für das Schneiden, Zurückschneiden oder Fällen von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen in Kraft. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und Wildtiere während ihrer empfindlichsten Phase schützen.

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Betroffen sind alle Pflanzen außerhalb von Wäldern oder bewirtschafteten Gärten – darunter Hecken, lebende Zäune und Einzelbäume. Verboten sind unter anderem das Auf-den-Stock-Setzen, Fällen oder Entfernen von Gehölzen, sofern keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

Ausnahmen sind selten und werden nur in dringenden Fällen gewährt, etwa bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit oder gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Projekten. Geringfügige Rodungen für genehmigte Bauvorhaben oder Eingriffe nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes können ebenfalls möglich sein. Die meisten Anträge auf Befreiung werden jedoch voraussichtlich abgelehnt.

Wer unsicher ist, ob geplante Schnittarbeiten erlaubt sind, sollte sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Die Behörde prüft, ob eine Ausnahme greift. Selbst außerhalb der Schutzzeit können das Fällen alter Bäume oder größere Rückschnittmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern, um geschützte Tiere nicht zu gefährden.

Verstöße gegen das Rodungsverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Für weitere Informationen oder zur Meldung geplanter Arbeiten steht die Untere Naturschutzbehörde des Umweltamts unter [email protected] zur Verfügung.

Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026; die nächste legale Schnittperiode beginnt am 28. Februar 2026. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, die Regelungen einzuhalten, um Lebensräume zu schützen und Strafen zu vermeiden. Vor jedem Eingriff in die Vegetation während der Schutzmonate ist eine Rücksprache mit den zuständigen Stellen Pflicht.

Quelle