Verbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Annerose KensyVerbraucherzentrale verklagt Eurowings wegen umstrittenem Handgepäck-Tarif
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Eurowings wegen deren Handgepäckregelung eingereicht. Die Organisation wirft der Airline vor, dass deren Grundtarif-Bedingungen Passagiere unangemessen benachteiligen. Eurowings betont hingegen, dass seine Richtlinien transparent und rechtlich einwandfrei seien.
Im Fokus der Klage steht der Eurowings-Grundtarif, der nur ein kleines persönliches Handgepäckstück an Bord erlaubt – mit maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 25 Zentimetern. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Einschränkung Kunden in die Irre führe und daher verboten gehören sollte.
Zudem fordert die Organisation, dass Eurowings den Grundtarif nicht mehr ohne ein standardmäßiges Kabinengepäckstück bewerben darf. Vergleichbare Klagen wurden bereits gegen EasyJet, Wizz Air und Vueling wegen ähnlicher Handgepäckgebühren eingereicht. Eurowings verteidigt sein Vorgehen und erklärt, dass sowohl die Regelungen als auch die Tarifdarstellung mit deutschem und EU-Recht im Einklang stünden. Die Airline bezeichnet ihre Richtlinien als kundenfreundlich, fair und klar.
Sollte die Klage erfolgreich sein, könnte Eurowings gezwungen werden, die Werbung und Struktur seiner Tarife zu ändern. Entscheidet das Gericht zugunsten der Verbraucherzentrale, müsste die Airline möglicherweise ein standardmäßiges Kabinengepäckstück in den Grundtarif aufnehmen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Airlines haben, gegen die ähnliche Klagen laufen.
