Volkstrauertag: Neue Meldepflicht für Gedenkveranstaltungen in Arnsberg und Hochsauerland
Leokadia MansVolkstrauertag: Neue Meldepflicht für Gedenkveranstaltungen in Arnsberg und Hochsauerland
Veranstalter öffentlicher Gedenkfeiern zum Volkstrauertag müssen sich nun bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Stadt Arnsberg und die Kreispolizeibehörde Hochsauerland haben eine Frist für die Einreichung der Meldungen gesetzt. Betroffen sind alle öffentlichen Gedenkveranstaltungen am 16. November.
Die neue Regelung gilt für sämtliche Veranstaltungen, die am Volkstrauertag für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Veranstalter müssen dabei zentrale Angaben machen: ihren Namen, das Datum, den Ort, den Beginn sowie den Zweck der Veranstaltung. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 9. November erfolgen.
Die Unterlagen können formlos per E-Mail eingereicht werden. Die zuständige Adresse für die Anmeldungen lautet sicherheit-ordnung@ourwebsite. Sowohl das Ordnungsamt der Stadt als auch die Kreispolizei werden die Eingänge bearbeiten.
Mit der Maßnahme stellen die Behörden sicher, dass sie im Vorfeld über alle öffentlichen Zusammenkünfte informiert sind. Veranstalter haben bis zum 9. November Zeit, ihre Angaben zu übermitteln. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht droht die Untersagung der Veranstaltung.






