Von der Heydt-Museum gibt NS-Raubkunst an Hess-Erben zurück – und kauft es zurück
Marie-Theres SegebahnBeutekunst: Gemälde bleibt in Wuppertal - Von der Heydt-Museum gibt NS-Raubkunst an Hess-Erben zurück – und kauft es zurück
Das Von der Heydt-Museum in Wuppertal hat ein Gemälde von Karl Schmidt-Rottluff an die Erben einer jüdischen Familie, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, restituiert. Das Werk 'Zwei Frauen (Frauen in Grün)' wurde später nach einer Einigung vom Museum zurückerworben. Dies ist die zweite bedeutende Restitution an die Hess-Erben in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr.
Das Gemälde gehörte ursprünglich Alfred Hess, einem jüdischen Industriellen, der es 1933 in die Schweiz brachte, um der nationalsozialistischen Verfolgung zu entgehen. Vier Jahre später schickte seine Witwe, Thekla Hess, das Bild unter Zwang zurück nach Deutschland, da sie Repressalien durch die Gestapo fürchtete. Bis 1947 war das Werk heimlich verkauft und vom Deutschen Museum in Berlin erworben worden.
Das Museum forschte jahrelang zur Herkunft des Gemäldes, bevor es in Verhandlungen mit den Erben trat. Eine Einigung ermöglichte es, dass das Kunstwerk nach der Restitution in der Sammlung blieb. Der Rückkauf wurde durch Mittel des Landes, der Kunststiftung NRW und mehrerer privater Stiftungen finanziert, wobei der genaue Kaufpreis nicht bekannt gegeben wurde. Dieser Fall folgt einer weiteren Restitution in Krefeld Anfang dieses Jahres. Über die Jahrzehnte hinweg hat die Familie Hess mehrere Werke zurückerhalten, darunter Ernst Ludwig Kirchners 'Berliner Straßenbild' im Jahr 2006.
Christine Regus, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, betonte, wie wichtig es sei, die Hintergründe solcher Kunstwerke als gemeinsame Verantwortung aufzuarbeiten. Das Gemälde 'Zwei Frauen' war zuvor vor 1947 von Karl Haberstock, einem deutschen Kunsthändler, von der Familie Hess erworben worden.
Die Restitution und der Rückkauf von 'Zwei Frauen (Frauen in Grün)' sorgen dafür, dass das Gemälde im Von der Heydt-Museum verbleibt. Die Vereinbarung spiegelt die anhaltenden Bemühungen wider, historische Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der NS-Raubkunst zu bereinigen. Der Fall unterstreicht zudem die Bedeutung der Provenienzforschung bei der Rückgabe von Kunstwerken an ihre rechtmäßigen Erben.
