Drachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt über Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Eilantrag gegen nahe Windkraftanlage
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag abgewiesen hat. Die Richter urteilten, dass die geplanten Windräder keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheit und möglicher Flugbeschränkungen seien nicht ausreichend belegt, hieß es in der Begründung.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde gefährliche Turbulenzen und betriebliche Störungen verursachen. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten in der Region. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher möglich seien.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Die Entscheidung, in der Nähe des Geländes Windenergie zu nutzen, sei bereits im Regionalplan festgeschrieben worden. Der geplante Windpark liege zudem in einer ausgewiesenen Windenergiezone, was die Entscheidung zusätzlich stütze.
Obwohl der Verein Bedenken wegen höherer Windgeschwindigkeiten vorgebracht hatte, fand das Gericht keine konkreten Beweise dafür, dass die Anlagen gefährliche Turbulenzen erzeugen würden. In der Folge wurde der Eilantrag abgewiesen – der Weg für das Projekt ist damit frei.
Mit dem Urteil kann der Windpark nun ohne rechtliche Hindernisse realisiert werden. Der Verein muss sich an die neuen Bedingungen anpassen, wobei der Betrieb bei schwachem Wind voraussichtlich unbeeinträchtigt bleibt. Weitere Details zum Bauzeitplan oder zur Anzahl der Windräder wurden bisher nicht bekannt gegeben.






