25 May 2026, 04:33

Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach gewaltsamer Beziehungstat

Freundin nach Beziehungstrennung erstochen: Zehn Jahre Haft

Freundin nach Beziehungstrennung erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach gewaltsamer Beziehungstat

Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags an seiner Freundin im Januar 2025 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund fällte das Urteil, nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage von Mord auf Totschlag herabgestuft hatte. Der Fall umfasste einen gewaltsamen Angriff sowie einen Suizidversuch des Beschuldigten während seiner Festnahme.

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Der Vorfall begann, als die Frau ihren Partner verlassen wollte, nachdem sie herausgefunden hatte, dass er Wochen zuvor seinen Job verloren hatte – ein Umstand, den er vor ihr verheimlicht hatte. Seine Reaktion war von Eifersucht und Wut geprägt, verstärkt durch psychische Instabilität.

In einem Wutanfall erstach er seine Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung. Nach der Tat blieb er noch drei weitere Tage in der Wohnung, bevor die Polizei ihn in Bremerhaven aufspürte. Während seiner Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Mord angeklagt. Nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts wurde die Anklage jedoch auf Totschlag reduziert. Das Verfahren endete mit dem zehnjährigen Haftbefehl, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Die Entscheidung des Gerichts markiert das Ende eines Prozesses, der mit einer Mordanklage begann, sich dann aber auf Totschlag verlagerte. Der Angeklagte muss nun mit einer zehnjährigen Haftstrafe rechnen – vorbehaltlich etwaiger Berufungen. Der Fall unterstreicht die Folgen häuslicher Gewalt und den darauffolgenden juristischen Prozess.

Quelle