Baugenehmigungsstreit in Köln: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Annerose KensyNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Baugenehmigungsstreit in Köln: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Ein langjähriger Streit um eine Baugenehmigung in der Kölner Innenstadt hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung nach Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts steht der Plan, Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung neben dem Theater Volksbühne umzubauen.
Der Rechtsstreit begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Umnutzung Widerspruch einlegte. Die Begründung: Die durch bestehende Rechte geschützten Theateraktivitäten würden künftige Anwohner stören. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein zunächst recht und hob die Genehmigung wegen Lärmbedenken auf.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte später jedoch, das Landgericht habe sich zu stark auf Lärmgrenzwerte konzentriert. Die Leipziger Richter stellten fest, dass nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geprüft worden seien. Daraufhin wurde der Fall zur erneuten Verhandlung nach Münster zurückgewiesen.
Das Umnutzungsprojekt, das ursprünglich für 2025 genehmigt worden war, bleibt damit vorerst in der Schwebe. Da der Streit vor allem verfahrensrechtliche Fragen betrifft, gibt es bisher keine belastbaren Erkenntnisse über die tatsächlichen Auswirkungen auf das Umfeld.
Nun muss das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Fall neu bewerten. Eine Entscheidung wird zeigen, ob die Wohnraumumnutzung vorankommt oder ob die Einwände des Theaters Bestand haben. Das Urteil könnte zudem richtungsweisend für die Abwägung zwischen bestehenden Rechten und städtischen Neuentwicklungen werden.






